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Aussetzung des Fahrverbots für Gütertransport

Sehr geehrter Kunde,

die Aussetzung des Verbots des Verkehrs außerhalb geschlossener Ortschaften für Fahrzeuge und Fahrzeugkomplexe für den Gütertransport mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t wurde am 15. und 22. März 2020 in Umsetzung des Erlasses des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr Nr. 115 vom 13. März 2020 angeordnet. Diese Aussetzung gilt sowohl für den nationalen als auch für den internationalen Transport.

Diese Aussetzung gilt bis auf weiteres auch für den internationalen Verkehr.

Diese Aussetzung gilt nicht für Goßraum- und Schwertransporte!

 

Team PLOSE ate

 

 
 

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