Geehrter Kunde,
das Ministerium für Infrastruktur und nachhaltige Mobilität hat am 23.03.2021 verfügt, dass der Kalender der Fahrverbote für das Jahr 2021 für Fahrzeuge zur Beförderung von Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t auf Vorortstraßen (gemäß Artikel 2 der Ministerialverordnung vom 29. Dezember 2020, Nr. 604) für die Tage 28. März, 2, 3, 4, 5 und 6. April 2021 ausgesetzt wird.
DIESE AUSSETZUNG GILT NICHT FÜR GOßRAUM- UND SCHWERTRANSPORTE!