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Begleitungen

Wir sind in der Lage, die von den Besitzern und Verwaltern der Straßen vorgeschriebenen Begleitungen auf dem gesamten italienischen Staatsgebiet für Sie zu organisieren:

 

ZIVILBEGLEITUNG: durchgeführt mittels qualifiziertem und ermächtigten Personal und Fahrzeugen, laut Art.12, comma 3-bis der neuen StVO und entsprechend der Regelung für Zivilbegleitungen von Großraum- und Schwertransporten, festgelegt durch D.M. 18 Juli 1997 und anschließenden Änderungen.

 

POLIZEIBEGLEITUNG mit ZIVILUNTERSTÜTZUNG: sollten die Bedingungen eintreten, welche vorsehen, dass die Begleitung von Seiten der Polizei mit ziviler Unterstüzung durchgeführt wird, so wie in der aktuell gültigen StVO vorgesehen.

 

TECHNISCHE BEGLEITUNG:  falls diese von den Besitzern oder Verwaltern der Straßen vorgeschrieben wird, muss der Großraum- und Schwertransport von ihren Personal und Fahrzeugen begleitet werden.

 

 

 
 

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Exzellenz begleitet Sie.

Zu Wasser und zu Lande.

GENEHMIGUNGEN EUROPA: