Wir sind in der Lage, die von den Besitzern und Verwaltern der Straßen vorgeschriebenen Begleitungen auf dem gesamten italienischen Staatsgebiet für Sie zu organisieren:
ZIVILBEGLEITUNG: durchgeführt mittels qualifiziertem und ermächtigten Personal und Fahrzeugen, laut Art.12, comma 3-bis der neuen StVO und entsprechend der Regelung für Zivilbegleitungen von Großraum- und Schwertransporten, festgelegt durch D.M. 18 Juli 1997 und anschließenden Änderungen.
POLIZEIBEGLEITUNG mit ZIVILUNTERSTÜTZUNG: sollten die Bedingungen eintreten, welche vorsehen, dass die Begleitung von Seiten der Polizei mit ziviler Unterstüzung durchgeführt wird, so wie in der aktuell gültigen StVO vorgesehen.
TECHNISCHE BEGLEITUNG: falls diese von den Besitzern oder Verwaltern der Straßen vorgeschrieben wird, muss der Großraum- und Schwertransport von ihren Personal und Fahrzeugen begleitet werden.