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Nachweis der Kopplungsfähigkeit laut neuer Straßenverkehrsordnung benötigt

In Bezug auf die kürzlich eingeführte Gesetzesänderung, welche die Sondertransporte in Italien regelt, bitten wir Sie Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Allen Ansuchen für Genehmigungen für Sondertransporte muss die Kopplungsfähigkeit im Ausland zugelassenen Fahrzeuge beigelegt werden.
Dieser Nachweis kann wie folgt erbracht werden:

  1. Die jeweiligen Fahrzeugkombinationen fahren bei einer italienischen Zulassungsstelle vor und erbringen vor Ort den Nachweis der Kopplungsfähigkeit;
  2. Dem Ansuchen für Genehmigungen von Sondertransporten wird ein vergleichbares Dokument aus dem Zulassungsland der Fahrzeuge beigelegt, welches den Nachweis für die Kopplungsfähigkeit erbringt;
  3. Dem Ansuchen für Genehmigungen von Sondertransporten wird eine Sondertransportgenehmigung aus dem Zulassungsland der Fahrzeuge beigelegt, aus der ersichtlich ist, dass die gewünschten Fahrzeuge darin zusammen für Sondertransporte genehmigt sind.
  4. Dem Ansuchen für Genehmigungen von Sondertransporten wird ein Gutachten beigelegt, welches von einem „technischen Dienst“ (Art. 3 §31 EU-Richtlinie 2007/46/EG) ausgestellt wurde.

Um mehr über diese Bestimmungen und eingeführten Neuerungen der Straßenverkehrsordnung zu erfahren, kontaktieren Sie uns.

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