In Bezug auf die kürzlich eingeführte Gesetzesänderung, welche die Sondertransporte in Italien regelt, bitten wir Sie Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Allen Ansuchen für Genehmigungen für Sondertransporte muss die Kopplungsfähigkeit im Ausland zugelassenen Fahrzeuge beigelegt werden.
Dieser Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
- Die jeweiligen Fahrzeugkombinationen fahren bei einer italienischen Zulassungsstelle vor und erbringen vor Ort den Nachweis der Kopplungsfähigkeit;
- Dem Ansuchen für Genehmigungen von Sondertransporten wird ein vergleichbares Dokument aus dem Zulassungsland der Fahrzeuge beigelegt, welches den Nachweis für die Kopplungsfähigkeit erbringt;
- Dem Ansuchen für Genehmigungen von Sondertransporten wird eine Sondertransportgenehmigung aus dem Zulassungsland der Fahrzeuge beigelegt, aus der ersichtlich ist, dass die gewünschten Fahrzeuge darin zusammen für Sondertransporte genehmigt sind.
- Dem Ansuchen für Genehmigungen von Sondertransporten wird ein Gutachten beigelegt, welches von einem „technischen Dienst“ (Art. 3 §31 EU-Richtlinie 2007/46/EG) ausgestellt wurde.
Um mehr über diese Bestimmungen und eingeführten Neuerungen der Straßenverkehrsordnung zu erfahren, kontaktieren Sie uns.
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