Nicht streckenbezogene Genehmigungen für eine unbestimmte Anzahl von Transporten max. 25,00 x 3,50 x 4,30 x 50,00t (falls technisch möglich).
GENEHMIGTE BUNDESLÄNDER:
1 Im Raum Wien: Breite max. 3,20m und Höhe max. 4,20m
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN:
ANMERKUNGEN: man kann mit einem hinteren Überhang von max. 1/4 der Auflieger / Anhänger fahren, sofern die Ware die 16m nicht überschreitet. (z.b. Länge Auflieger 13,60m; theoretischer hinterer Überhang max. 3,40; effektiv erlaubter hinterer Überhang = 2,40m (13,60 + 2,40 = 16,00m). In diesen Fällen darf Auflieger / Anhänger nicht ausgezogen sein. Es ist notwendig die Schilder anzubringen, die den hinteren Überhang kennzeichen.
ACHTUNG: es ist immer bindend, was von den Behörden vorgeschrieben wird, welche die Straßen besitzen bzw. verwalten. Somit sind alle hier genannten Informationen ohne Gewähr.