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Plose ATE
   

ÖSTERREICH

Nicht streckenbezogene Genehmigungen für eine unbestimmte Anzahl von Transporten max. 25,00 x 3,50 x 4,30 x 50,00t (falls technisch möglich).

GENEHMIGTE BUNDESLÄNDER:

  1. Burgenland (Landeshauptstadt: Eisenstadt)
  2. Kärnten (Landeshauptstadt: Klagenfurt)
  3. Niederösterreich (Landeshauptstadt: St. Pölten)
  4. Oberösterreich (Landeshauptstadt: Linz)
  5. Salzburg (Landeshauptstadt: Salzburg)
  6. Steiermark (Landeshauptstadt: Graz)
  7. Tirol (Landeshauptstadt: Innsbruck)
  8. Vorarlberg (Landeshauptstadt: Bregenz)
  9. Wien1

1 Im Raum Wien: Breite max. 3,20m und Höhe max. 4,20m

 

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN:

  1. 1 Auflieger / Anhänger
  2. mehrere Sattelzugmaschinen / Zugmaschinen
    Sattelzugmaschine mit 2 Achsen max. 50t falls technisch möglich
    Sattelzugmaschine mit 3 Achsen max. 58t falls technisch möglich
  3. Gültigkeit 1 Jahr
  4. in der Regel 80km/h, sofern keine anderen Begrenzungen
  5. Tag und Nachtfahrt
  6. Begleitung in der Regel erforderlich ab:
    Breite > 3m             und/oder
    Länge > 22m           und/oder
    Gewicht  > 45t

ANMERKUNGEN: man kann mit einem hinteren Überhang von max. 1/4 der Auflieger / Anhänger fahren, sofern die Ware die 16m nicht überschreitet. (z.b. Länge Auflieger 13,60m;  theoretischer hinterer Überhang max. 3,40; effektiv erlaubter hinterer Überhang = 2,40m (13,60 + 2,40 = 16,00m). In diesen Fällen darf Auflieger / Anhänger nicht ausgezogen sein. Es ist notwendig die Schilder anzubringen, die den hinteren Überhang kennzeichen.

ACHTUNG: es ist immer bindend, was von den Behörden vorgeschrieben wird, welche die Straßen besitzen bzw. verwalten. Somit sind alle hier genannten Informationen ohne Gewähr.

 

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GENEHMIGUNGEN EUROPA: