Nicht streckenbezogene Genehmigungen für eine unbestimmte Anzahl von Transporten max. 20,00 x 3,00 x 4,00 x 41,80t (falls technisch möglich).
GENEHMIGTE GEBIETE: Deutschland
ALLEGEMEINE BEDINGUNGEN:
TÜV: Falls die Transporte mit ausgezogenem Auflieger / Anhänger oder mit Übergewicht durchgeführt werden, muss eine TÜV-Kontrolle stattfinden. In diesen Fällen wird im Gutachten eine Versicherungsdecksumme von 25,10 Millionen Euro vorgeschrieben.
Die TÜV-Kontrolle hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, sofern diese an leeren Fahrzeugen durchgeführt wurde. Sollte sie an beladenen Fahrzeugen gemacht worden sein, gilt die Kontrolle nur für eine genau zu bestimmende Fahrt.
Wir können die TÜV-Kontrolle an den Grenzen in Kufstein, Salzburg und Brenner für Sie vormerken.
ACHTUNG: man darf ohne Genehmigungen mit max. 3,00m hinteren Überhang innerhalb 100km von der Grenze, oder alternativ mit max. 1,50m fahren. In diesen Fällen darf der Auflieger / Anhänger nicht ausziehbar sein. Es ist notwendig die Schlider anzubringen, die den hinteren Überhang kennzeichnen.
ACHTUNG: es ist immer bindend, was von den Behörden vorgeschrieben wird, welche die Straßen besitzen bzw. verwalten. Somit sind alle hier genannten Informationen ohne Gewähr.