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DEUTSCHLAND

Nicht streckenbezogene Genehmigungen für eine unbestimmte Anzahl von Transporten max. 20,00 x 3,00 x 4,00 x 41,80t (falls technisch möglich).

GENEHMIGTE GEBIETE: Deutschland

ALLEGEMEINE BEDINGUNGEN:

  1. 1 Auflieger / Anhänger und meherer Sattelzugmaschinen / Zugmaschinen  (bauartidentisch) oder
    1 Sattelzugmaschine / Zugmaschine und mehrere Auflieger / Anhänger (bauartidentisch)
  2. Gültigkeit 3 Jahre
  3. in der Regel 60 km/h sofern keine anderen Begrenzungen
  4. Tag- und Nachtfahrt möglich
  5. Begleitung falls erforderlich

TÜV: Falls die Transporte mit ausgezogenem Auflieger / Anhänger  oder mit Übergewicht durchgeführt werden, muss eine TÜV-Kontrolle stattfinden. In diesen Fällen wird im Gutachten eine Versicherungsdecksumme von 25,10 Millionen Euro vorgeschrieben.
Die TÜV-Kontrolle hat eine Gültigkeit von 3 Jahren, sofern diese an leeren Fahrzeugen durchgeführt wurde. Sollte sie an beladenen Fahrzeugen gemacht worden sein, gilt die Kontrolle nur für eine genau zu bestimmende Fahrt.
Wir können die TÜV-Kontrolle an den Grenzen in Kufstein, Salzburg und Brenner für Sie vormerken.

ACHTUNG: man darf ohne Genehmigungen mit max. 3,00m hinteren Überhang innerhalb 100km von der Grenze, oder alternativ mit max. 1,50m fahren. In diesen Fällen darf der Auflieger / Anhänger nicht ausziehbar sein. Es ist notwendig die Schlider anzubringen, die den hinteren Überhang kennzeichnen.

ACHTUNG: es ist immer bindend, was von den Behörden vorgeschrieben wird, welche die Straßen besitzen bzw. verwalten. Somit sind alle hier genannten Informationen ohne Gewähr.

 

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GENEHMIGUNGEN EUROPA: